Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigt man zum Bezug von Wohnungen, die nach den Landeswohnungsbauprogrammen gefördert worden sind. Bei den geförderten Wohnungen besteht eine Mietpreisbindung. Voraussetzung für die Erteilung des WBS ist die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen.
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