Die Einkommensgrenzen für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins (jeweils Jahreseinkommen) betragen für
Diese Beträge können nur als grobe Orientierungswerte genommen werden, weil der Einkommensberechnung eine spezielle Methode zu Grunde liegt. Die o.g. Werte sind dem Begriff des Netto-Einkommens angenähert, entsprechen ihm aber nicht vollständig.
Für Wohnungen, die nach den Wohnungsbauprogrammen des Landes errichtet oder modernisiert wurden, gilt je nach Förderprogramm ein Zuschlag zu diesen Einkommensgrenzen, in der Regel von 20 %. Für Wohnungen, die dem BelBindG LSA unterfallen, gelten die o.g. Grenzen ohne Zuschlag.
Die im Land Sachsen-Anhalt ausgestellten Wohnberechtigungsscheine gelten nur im Land Sachsen-Anhalt.
An wen muss ich mich wenden?
Wohnberechtigungsscheine erteilen die Wohnungsbauförderstellen der Landkreise und kreisfreien Städte.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 10,30 Euro
Gebührenbefreit sind Sozialhilfeempfänger, Empfänger von ALG II und Empfänger von Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz (GSiG).
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Geltungsdauer eines Wohnberechtigungsscheines beträgt 1 Jahr.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Auskunft, ob eine Wohnung belegungsgebunden ist, kann der Verfügungsberechtigte (Eigentümer oder Verwalter) oder die Wohnungsbauförderstellen der Landkreise und kreisfreien Städte erteilen. Der Wohnberechtigungsschein berechtigt nur zum Bezug der Wohnungen, er stellt aber keine "Wohnungszuweisung" dar. Die Vergabe der Wohnungen erfolgt durch die Verfügungsberechtigten. Die Zahlung einer Mietkaution ist möglich, Provisionen oder Maklercourtagen sind aber bei belegungsgebundenen Wohnungen unzulässig.
Wollen Sie in einem anderen Bundesland eine belegungsgebundene Wohnung beziehen, so sollten Sie sich an die zuständige Stelle des jeweiligen Landes wenden, um einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen.
Zuständige Stelle
Kreisverwaltung Sangerhausen
Landkreis Mansfeld-Südharz – Wirtschaftsförderung
Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22
06526 Stadt Sangerhausen
Postfach 101135
06511 Stadt Sangerhausen
Telefon: 03464 – 535 1523
Fax: 03464 – 535 1591
Quelle: www.mansfeldsuedharz.de
Impressum |
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Anschrift: |
Benndorfer Wohnungsbau GmbH Chausseestraße 1 06308 Benndorf |
Telefon: | 034772-8620 |
Fax: | 034772-86240 |
E-Mail: | info[at]bwb-benndorf.de |
Website: | www.bwb-benndorf.de |
Geschäftsführer: | Gerhard Blume |
Handelsregister: | HRB-208230, Amtsgericht 39576 Stendal |
Steuer-Nr.: | 118/110/00061 |
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